Gute Nachrichten für alle, die mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs sind: Entsprechend zugelassene und eingebaute Tankflaschen dürfen jetzt an öffentlichen Autogastankstellen in Deutschland befüllt werden. Darüber informiert der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) in seiner Mitteilung vom 26. Oktober 2026.
Damit wird eine bisherige Regelungslücke geschlossen. Während die aktuelle G 607 den Einbau beschreibt, regelt die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 nun auch die Befüllung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist auch der ordnungsgemäße Einbau nach der aktuellen G 607. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
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Sichere Befestigung: Die Tankflasche muss im Fahrzeug fixiert sein. Die Befestigung muss werkzeuglos lösbar und versiegelt sein.
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Außenfüllanschluss: Getankt wird ausschließlich über einen außen am Fahrzeug angebrachten Anschluss.
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Sicherheitskupplung: Diese gehört in die Füllleitung zwischen Außenfüllanschluss und Tankflasche.
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Korrekte Leitungsführung: Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen.
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Sicherheitseinrichtungen: Dazu gehören insbesondere ein automatischer 80-Prozent-Füllstopp und ein Sicherheitsventil.
Befüllt werden darf die Tankflasche ausschließlich im fixierten Zustand im Fahrzeug.
Was gilt für bereits eingebaute Tankflaschen?
Eine vorhandene Anlage entspricht nicht automatisch den neuen Vorgaben. Vor der nächsten Befüllung sollte deshalb geprüft werden, ob der Einbau die aktuelle G 607 erfüllt. Erforderliche Anpassungen müssen anschließend von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden.
Gilt das auch für normale Gasflaschen?
Nein. Herkömmliche Gasflaschen mit π-Kennzeichnung dürfen weiterhin nicht an Autogastankstellen befüllt werden.
Außerdem ist zwischen CE-Tankflaschen und Gastanks mit ECE-R67-Zulassung zu unterscheiden – auch wenn beide äußerlich eine ähnliche Flaschenform haben. Für diese Behälter gelten unterschiedliche Einbauanforderungen.
Fragen zu deiner Gasversorgung?
Du möchtest deine bestehende Anlage ergänzen oder auf ein Tankflaschensystem umsteigen? Melde dich gerne bei uns unter info@gasfachfrau.de. Wir unterstützen dich bei der Auswahl passender Komponenten.
Die vollständige Mitteilung findest du hier:
DVFG: Befüllung von Tankflaschen an Autogastankstellen jetzt zulässig
Stand: Oktober 2026